Donnerstag, 2. November 2023

Aufforderung zur Selbstjustiz?

 Sicher habt ihr es in den Nachrichten mitverfolgt, dass der Sexualmord an der damals 17-jährigen Frederike von Möhlmann nun ungesühnt bleiben wird, obwohl man den Täter inzwischen eindeutig identifizieren konnte?

Falls nicht, hier kann man es nachlesen.

Wenn ich Angehörige, Elternteil, Schwester wäre, ehrlich, ich wüsste nicht, was ich täte, denn die Vorstellung wäre mir unerträglich, dass so ein Schweinehund davonkommen soll, nur weil ihn ein Gericht einst freisprach, da die technischen Möglichkeiten noch nicht so ausgereift waren wie heute.

Wieder einmal wird hier das Wohlergehen von Straftätern über das von Opfern und ihren Angehörigen gestellt, und das kann doch nicht richtig sein?

Was ist, wenn Berufsverbrecher aus den Bereichen Mafia oder Klankriminalität sich das zunutze machen?

Man begeht in aller Ruhe seine Untaten und hat nicht einmal mehr Sorge, erwischt zu werden, denn dann bedroht man im Vorfeld einfach Richter und Staatsanwälte mitsamt ihren Familien, wird wunschgemäß freigesprochen und kann sich gewiss sein, dass es auf keinen Fall noch einmal zu einer Anklage kommen wird.

Freifahrtschein also, da kann man unserem Bundesverfassungsgericht wahrlich nur gratulieren zu seiner Entscheidung ... 

Mein für heute geplantes Treffen mit A. mussten wir auf Montag verlegen, da der Kleine schon wieder einmal kränkelt, also verfüge ich über zusätzliche Zeit und würde sie ganz gerne füllen mit einem Besuch beim örtlichen Optiker sowie für eine Vor-Ort-Recherche im Rahmen einer Umfrage.

Die Frage ist nur, soll ich mich bei dem Wetter wirklich nach draußen trauen?

Heute früh mit Rex musste ich schauen, möglichst nicht unter hohen Bäumen entlangzugehen, denn die Orkanböen sind heftig und man muss mit umherfliegenden Dachziegeln rechnen.

Hm, mal sehen, immerhin wäre der Ausflug aber ganz gut geeignet, mich von der Muffe abzulenken, die ich bei solch starkem Wind immer entwickle, seit der Orkan Kyrill bei uns damals so viel kaputtmachte.


Habt einen schönen, hoffentlich schadensfreien Tag und ... bleibt bitte gesund! 😉

15 Kommentare:

  1. Liebe, ich gebe freimütig zu, dass mir die Intelligenz fehlt derartige höchstrichterliche Urteilssprüche verstehen zu wollen. Rechtsfrieden, ein seltsamer Friede, und da kommt mir ein Spruch in den Sinn den jemand in die Toilettenwand in unserem Landgericht eingeritzt hat: Ich glaube eher an die Jungfräulichkeit einer H.ure, als an die Gerechtigkeit an deutschen Gerichten.

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    1. Ich sag's ja, aufm Klo zu lesen ist nicht das Verkehrteste. 🤣

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  2. Gestern bei unserer Wanderung: wir sollten um 18 Uhr zu Hause sein, denn sonst würden wir abgeduscht. Da gab es keine Probleme. Wir waren früher zu Hause. Pünktlich um 18 Uhr öffnete Petrus seine Dusche. Auch heute morgen war er noch aktiv. Was soll man dazu sagen, es läuft sehr viel falsch im besten Deutschland aller Zeiten. Nun soll es einen Gesetzentwurf geben wonach man sich gegenseitig anschwärzen kann. Und das alles unter dem Deckmantel der sogenannten Demokratie.

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    1. Ging es da nicht ums Denunzieren, wenn sich jemand "diskriminiert" fühlen könnte?
      Schön, dass ihr mit dem Wetter solches Glück hattet. :-)

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  3. Gerechtigkeit ist von Gerichten auch gar nicht zu erwarten, aber Rechtssprechung.
    Davon weicht das gesunde Rechtsempfinden der Bevölkerung manchmal ab.
    Lieben Gruß

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    1. Dann stimmt etwas nicht, wenn Bundesverfassungsrichter in ihrem Elfenbeinturm Dinge beschließen, die Deutschland immer mehr zu einem El Dorado für die organisierte Kriminalität machen.

      Lieben Gruß zurück

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    2. Das Problem ist mE eher, dass sie nichts beschließen, nämlich dass sie den veränderten Gegebenheiten keine entsprechenden neuen Gesetze folgen lassen.
      Ob Gesetze allgemein zum Ziel haben, Gerechtigkeit zu schaffen, weiß ich gar nicht. Jedenfalls sind sie eine Entscheidungsgrundlage für die Gerichte.

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    3. Ich fürchte, oft geht es dabei viel mehr um Korinthenkackerei als um Gerechtigkeit und in diesem Falle hat das Bundesverfassungsgericht ja etwas entschieden, nämlich dass keiner ein zweites Mal wegen der selben Sache angeklagt werden darf, d.h. trotz inzwischen eindeutiger Beweislage bleibt der Sexualmord an dem Mädchen für alle Zeiten ungesüht.
      Toll für den Mörder, erschütternd für die Angehörigen.

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  4. Hallo, Liebe "Rex-Mama!"

    Ich verstehe deine Wut sehr gut. Bin auch der Meinung, wer etwas getan hat, das so überhaupt nicht recht ist, sollte auch dafür zur Verantwortung gezogen werden. - Das Urteil kann ich noch nicht so recht nachvollziehen.

    Offenbar gab es wohl neue Indizien. Aber - wie und was und wo genau das ist nicht klar. - Solange gilt auch für den Herren die Unschuldsvermutung.

    Was den Urteilsspruch wahrscheinlich nicht besser macht.
    Ich muss jedoch nochmals mir ein besseres Bild zuerst verschaffen, bevor ich in die eine oder andere Richtung schimpfe.

    Was ich schon einmal sicher weiß, sicher nicht in deine. :)


    Recherche klingt sehr spannend.
    Jedoch hoffe ich, dass du einen gemütlichen Herbstmittag erlebt hast, es dir gutgehen lassen hast? ... auch der Rex-Mama tut Ruhe hin und wieder sicher gut.



    Liebe - die einzigen Orkane, die ich mag, sind die Blog-Orkane der Rex-Mama - Grüße
    Vom lifeminder

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    1. Nein, lieber lifeminder, es geht nicht um eine Unschuldsvermutung, sondern man konnte ihm DNA eindeutig zuordnen, was damals halt noch nicht möglich war.
      Es ist also erwiesen, dass er den Sexualmord an einem jungen Mädchen beging, aber dem Bundesverfassungsgericht geht es ausschließlich darum, dass niemand ein zweites Mal für die gleiche Tat vor Gericht gestellt werden darf, egal wie sehr sich die Beweislage veränderte.
      "Ein Betroffener »soll und muss darauf vertrauen dürfen, dass er nach dem Abschluss eines regelmäßig durchgeführten strafgerichtlichen Verfahrens nicht erneut wegen derselben Tat vor Gericht gestellt werden kann«, sagte die Vizepräsidentin des Verfassungsgerichts. Es geht dabei auch um die Freiheit und Menschenwürde des Betroffenen."
      https://www.spiegel.de/panorama/justiz/bundesverfassungsgericht-kippt-reform-zur-wiederaufnahme-von-strafverfahren-a-eb891c55-81e8-454a-9363-773f283f8f3e
      Man stellt "die Menschenwürde" von Mördern und Vergewaltigern, von Verbrechern allgemein über die von Opfern, und das kann einfach nicht richtig sein, oder sehe ich da was falsch?

      Liebe Gestern-gabs-reichlich-Orkan-Grüße zurück! :-)

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    2. Aber kam die DNA bei der Tötung darauf? Du brauchst nur einen Menschen zu streifen und hast seine DNA an dir oder was auch immer. - Ich weiß, das klingt weit, weit hergeholt, dennoch gilbt erstmal für mich die Unschuldsvermutung. ... auch wenn es, ich wiederhole mich, weit, weit hergeholt ist.

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    3. Ich fürchte, in diesem Fall ist das wirklich weit hergeholt, denn er war ja bereits rechtskräftig für den Sexualmord verurteilt worden, auch wenn ein höheres Gericht das wieder kippte, weil offenbar genau der Beweis fehlte, den man später erbringen konnte:
      https://www.stern.de/panorama/verbrechen/frederike-von-moehlmann--der-schwierige-spagat-zwischen-rechtsfrieden-und-gerechtigkeit-33489708.html
      Genau das hätte nun eine neue Gerichtsverhandlung abschließend klären können, aber nein, hier geht das Recht eines Mädchenmörders über das der Opfer und vor allem auch der Allgemeinheit auf Sicherheit.
      Gestern sah ich einen Fall im ZDF, wo ein 71 eine alte Dame umbrachte, obwohl er bereits Jahrzehnte im Knast verbrachte und dann in Sicherheitsverwahrung gelandet war.
      Dann gab es wieder mal eine höchstrichterliche Neuregelung bezüglich der Sicherheitsverwahrung mit der Folge, dass ganz viele, die drinsaßen, auf einmal entlassen wurden, zu denen auch dieser gehörte.
      Mir ist schon klar, dass unser Grundgesetz inkl. Nachjustierungen unter dem Eindruck dessen entstanden, was die Nazis anrichteten, die wie alle autoritären Regimes jeden unter fadenscheinigen Gründen verurteilen, der sich nicht so verhielt, wie sie das gerne hätten bzw. ihnen nicht nach dem Maul redet, nur: Wir leben zurzeit nicht in einer Diktatur und sollte sich das ändern, werden all diese Gesetze eh wieder willkürlich verdreht, was wir alle nicht hoffen wollen.
      Wie gesagt ist mir klar, wie schwierig das alles ist, und ich hab es noch gut in Erinnerung, wie ich mir damals das Hirn zermarterte, als der kleine Jakob von Metzler entführt und getötet wurde: https://de.wikipedia.org/wiki/Magnus_G%C3%A4fgen
      Auch hier wurde das Recht eines eiskalten Mörders darauf, sich ja nicht ängstigen zu müssen, vor das eines Kindes auf Leben gestellt und ganz ehrlich, hätte ich jemanden vor mir, von dem ich genau wüsste, er hat ein Kind in seiner Gewalt, ich würde ihm nicht nur androhen, ihm die Hase einzuhauen, sondern ich täte es auch, so lange ein Funke Hoffnung besteht, das Kind noch lebend zu finden.
      Und was mich bis heute aufregt, ist der Umstand, dass jemand die Frechheit besitzen kann, nach einem solchen Mord auch noch einzuklagen, dass man ihn geängstigt habe.
      Was sind das für kranke Hirne???

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    4. PS: Und hier haben wir schon gleich den nächsten Fall:
      https://www.t-online.de/region/essen/id_100273674/gelsenkirchen-mieter-stoppt-einbrecher-und-kassiert-anzeige.html
      Selbst im eigenen Haus geht also der Schutz von Verbrechern über den eigenen, denn offenbar muss man sich erst niederschlagen, vergewaltigen oder gar ermorden lassen, bevor man Maßnahmen ergreifen darf.
      Und im Umkehrzug werden Täter dann oftmals mit ein paar ermahnenden Worten oder einigen Sozialstunden wieder laufen gelassen ...
      Entspricht übrigens dem, was mir die Polizei damals sagte, denn ich darf auf meinem Vordach keinen Stacheldraht anbringen, weil sich potentielle Einbrecher daran verletzen könnten. 🙄

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  5. Rechtsfrieden bezeichnet in der Rechtswissenschaft einen Zustand, in dem mögliche Konflikte und Rechtsstreitigkeiten nicht mehr gerichtlich entschieden werden können und den Anforderungen der Rechtsordnung an die Streitbeilegung Genüge getan ist.

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    1. Der ja nicht eintritt, wenn den Opfern letztlich nicht Genüge getan wird, obwohl neue Beweise eindeutig sind.
      Mal abgesehen von der Möglichkeit, dass es zu unwiderruflichen Freisprüchen kommen könnte, weil Richter unter Druck gesetzt werden - ist das dann nicht im Grunde auch wie eine Aufforderung, Fälle gar nicht erst weiterzuverfolgen oder zur Anklage zu bringen, wenn nicht eindeutig klar ist, dass es zur Verurteilung kommt?
      Man muss doch immer damit rechnen, dass im Nachhinein noch neue Beweise auftreten könnten.

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